Infos und Links zum Thema Gewerkschaften
Aktuelles, Erläuterungen, die Gewerkschaften
Infos und Links zum Thema Gewerkschaften
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ( ver.di ), ist die stärkste Fachgewerkschaft der Branche, die gemeinsam mit den Gewerkschaften DPVKOM und CGPT den ehemals allgemeingültigen Post-Mindestlohn für die Briefdienstleisterbranche arbeitnehmerseits ausgehandelt hatte, arbeitet unablässig daran, dass bei den neuen Briefdienstleistern Betriebsräte gewählt werden, damit die Angestellten ihr betriebliches Mitbestimmungsrecht wahrnehmen können. Da die Allgemeingültigkeit des Post-Mindestlohns wegen Verfahrensfehlern 2010 abschließend von einem Gericht für ungültig erklärt wurde, strebt ver.di derzeit die korrigierte Neuauflage eines allgemeingültigen Post-Mindestlohns an.
Die kleine Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT), die ursprünglich den Post-Mindestlohn mit ausgehandelt hatte, distanzierte sich einige Zeit später wieder von ihm und hat dann mit der TNT Post, die sich von Beginn an dem Post-Mindestlohn verweigerte, einen Haustarifvertrag abgeschlossen, in dem Löhne weit unterhalb des Post-Mindestlohns vereinbart sind. (Siehe auch "News")
Links zu internationaler Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter dem Punkt Europäische Union.
Auf de.wikipedia.org finden Sie erklärende Infos zum Thema Gewerkschaft:
Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte ist eine Gewerkschaft eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert ist und Tariffähigkeit, dh. die rechtliche Fähigkeit besitzt, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder tarifvertraglich mit normativer Wirkung zu regeln [Quelle: BAG, Beschluss vom 19. September 2006, 1 ABR 53/05]
Die Möglichkeit zum Verzicht auf individualrechtlich unabdingbaren Schutz begründet auch die Tatsache, dass Tarifverträge prinzipiell nur für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gelten. Nicht organisierten Arbeitnehmern dürfen sie nicht aufgezwungen werden. In der Praxis jedoch werden Tarifverträge von Arbeitgebern auch auf nicht organisierte Arbeitnehmer angewandt, wenn diese dadurch überwiegend Vorteile haben. Diese Arbeitnehmer nutzen dann die Verhandlungsarbeit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, ohne sich mit Mitgliedsbeiträgen daran beteiligt zu haben.
Prekarisierung im Briefmarkt
Bereits die Herkunft des Wortes „prekär“ - es stammt vom lateinischen Begriff „precarius“ ab, ein Terminus, der für Bedeutungen wie „erbettelt“, „auf Widerruf gewährt“, „unsicher“, und „unbeständig“ steht - verweist auf die schwierigen Umstände, unter denen in Prekarität lebende Menschen zu existieren haben. An dieser Stelle kann nur in knapper Form auf einige Implikationen prekären Lebens und Arbeitens für die Betroffenen hingewiesen werden, wie sie unseren Erhebungen zufolge auch für viele Beschäftigte der neuen Briefdienstleister gegeben sein dürften. Wir beschränken uns dabei
auf die Aspekte
- der Blockierung qualitativer Arbeitsansprüche,
- der Verunsicherung und mangelnden Planbarkeit des Lebens,
- der Armutsgefährdung,
- der mangelnden Risikoabsicherung und
- der belastenden „Schwebelage“,
die für die Situation von „Prekariern“ in negativer Hinsicht charakteristisch sind.
Ansatzpunkte für einen sozial
flankierten Wettbewerb im Briefmarkt
In der Auseinandersetzung um den Post-Mindestlohn erwecken Interessenvertreter
der neuen Briefdienstunternehmen häufig den Eindruck, als ob Wettbewerb in
dieser Branche nur so funktionieren könne, wie er sich momentan darstellt: als
Unterbietungskonkurrenz um die niedrigsten Löhne und die schlechtesten Arbeitsbedingungen.
Wäre es tatsächlich so, dass die Öffnung des Briefmarktes
zwangsläufig mit massenhafter prekärer Beschäftigung einhergeht, so wäre es
wohl dringend geboten, die Sinnhaftigkeit der Liberalisierung noch einmal grundsätzlich
in Frage zu stellen. Denn Wettbewerb sollte hier ja keineswegs die Verarmung
ganzer Beschäftigtengruppen nach sich ziehen, sondern zu neuen Angeboten,
einer höheren Dienstleistungsqualität und einem besseren Kundenservice beitragen.
Wenn nun allerdings „Lohndumping zum dominierenden Geschäftsmodell
würde … hätten alle weitsichtigen Unternehmer, die ein nachhaltiges Geschäft
mit gutem Service aufbauen oder erhalten wollen, kaum Chancen. Es bedarf stets
nur weniger Lohndrücker, um alle anderen mit nach unten zu ziehen. Gibt es
keine Bremse, bestimmen die Skrupellosen die Sozialstandards im Lande. Es gibt
jedoch solche Bremsen, oder besser: Leitplanken, die dafür sorgen könnten, dass
Wettbewerb auch im Briefmarkt sozial flankiert wird und nicht in eine endlose
Abwärtsspirale führt. Vor allem drei Ansatzpunkte sind hierzu geeignet und in
anderen Ländern auch bereits erfolgreich erprobt: Die Regulierung der Arbeitsbedingungen
bei den neuen Briefdienstleistern durch Tarifverträge zum einen, das
Instrument der sozialen Lizenzauflagen zum zweiten und allgemeine oder branchenspezifische
Mindestlöhne als dritte Möglichkeit.
Obwohl sie so heißt, ist die GNBZ keine Gewerkschaft im rechtlichen Sinne. Ihre bisherige Geschichte ist die folgende:
Im Anschluss an eine Demonstration GEGEN den Post-Mindestlohn im Herbst 2007, die von PIN finanziert wurde und an der PIN-Mitarbeiter aus Berlin und Umgebung mehr oder weniger freiwillig teilnahmen, wurde ein Verein gegründet, dessen Mitglieder die auf der Demo kundgegebenen Interessen verbindet und der in dem Sinne gewerkschaftlich aktiv werden will und den Namen "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" ( GNBZ ) trägt. Als Ende 2007 der Post-Mindestlohn beschlossen wurde, unterzeichnete die GNBZ sowohl einen Tarifvertrag mit dem AGV NBZ als auch einen mit dem BdKEP, die beide weit niedrigere Mindestlöhne vorsahen. Am 20.03.2008 kam an die Öffentlichkeit, was man von Beginn an vermutete: Die GNBZ wurde von einem Arbeitgeber (PIN Group AG/S.A.) mit enormen Summen finanziert. Am 30.10.2008 entschied das Arbeitsgericht Köln, im Rahmen einer Klage,die ver.di angestrebt hatte, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und von ihr unterzeichnete Tarifverträge ungültig sind. Dagegen legte die GNBZ beim Landesarbeitsgericht Köln Beschwerde ein, das diese jedoch am 20.09.2009 abwies, woraufhin die GNBZ ihre Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einreichte. Diese erneute Beschwerde zog sie jedoch am 15.04.2010 wieder zurück, weshalb das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 seither rechtskräftig ist. (Siehe auch "News")
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